Familienausgleichskasse
Familienausgleichskasse der Aargauischen Industrie- und Handelskammer
Die Aargauische Industrie- und Handelskammer (AIHK) führt seit 1. Januar 2009 eine eigene Familienausgleichskasse. Zusammen mit der AHV-Ausgleichskasse und mit der Familienausgleichskasse bieten wir den Mitgliedfirmen der AIHK einen Ansprechpartner für die Abwicklung der AHV und Kinderzulagen.
Familienausgleichskasse AIHK in 12 Kantonen
Wir bieten den Mitgliedern in den Kantonen AG, BE, BL, BS, GR, LU, SG, SO, TG, VD, ZG, ZH eine Familienausgleichskassenlösung.
Kantonale gesetzliche Bestimmungen
Die Familienausgleichskasse der Aargauischen Industrie- und Handelskammer setzt die kantonalen gesetzlichen Bestimmungen über die Gewährung von Kinderzulagen an die Arbeitnehmenden um.
Finanzierung von Kinderzulagen vollumfänglich durch die Unternehmen
Alle Unternehmen haben sich der Familienausgleichskasse anzuschliessen, an die sie «FAK-Beiträge» - Arbeitgeberbeiträge - entrichten müssen. Die «FAK-Beiträge» sind vollumfänglich von den Unternehmen (Arbeitgebern) zu tragen. Die Berechnung erfolgt auf Grund der Lohnsumme und dem entsprechenden Beitragssatz.
Anspruch der Arbeitnehmenden auf Kinderzulagen
Die Arbeitgeber leiten den Anspruch der Arbeitnehmenden auf Kinderzulagen an die Familienausgleichskasse der Aargauischen Industrie- und Handelskammer weiter, die gemäss den gesetzlichen Bestimmungen eine Verfügung über den Anspruch auf Kinderzulagen ausstellt.
Auszahlung von Kinderzulagen an die Arbeitnehmenden
Die Auszahlung von Kinderzulagen an die Arbeitnehmenden erfolgt in der Regel durch die Arbeitgeber. Die Kinderzulagen sind auf der Lohnabrechnung mit Betrag und Bezeichnung zu dokumentieren.
Höhe der Kinderzulagen
Die Höhe der Kinderzulagen richtet sich nach den kantonalen Regelungen über Kinderzulagen eines jeden Kantons (der Arbeitsort ist für den zuständigen Kanton massgebend).




