Aktuelles
Inkrafttreten des Freihandelsabkommens EFTA-Ukraine per 1. Juni 2012
Am 1. Juni 2012 tritt das Freihandelsabkommen zwischen der Ukraine und der EFTA (Schweiz, Liechtenstein, Norwegen und Island) in Kraft. Ziel des Abkommens ist der Zollabbau und ein gegenseitig erleichterter Marktzugang für die Unternehmen dieser Staaten. Das Abkommen gilt für:
- Waren der Kapitel 25 bis 97 des Zolltarifs, ausgenommen einige Agrarprodukte, welche in diesen Kapiteln enthalten sind
- Landwirtschaftliche Verarbeitungsprodukte
- Fische und Meeresprodukte
Als Ursprungsnachweise gelten die Warenverkehrsbescheinigung (WVB) EUR.1 für Sendungen jeglichen Wertes und für Sendungen mit Ursprungswaren die Ursprungserklärung auf der Rechnung bis zu einem Gesamtwert von CHF 10‘300.00.
Für ermächtigte Ausführer besteht bei der Ursprungserklärung auf der Rechnung keine Wertbegrenzung.
Gemäss der Eidgenössischen Zollverwaltung (EZV) ist das Abkommen asymmetrisch. Das bedeutet, dass die EFTA Staaten ihre Zölle und Abgaben in einem Schritt reduzieren bzw. aufheben, der Ukraine wird hingegen das Recht eingeräumt, die Zölle schrittweise bis 2022 abzubauen.
Die vollständige Medienmitteilung der EZV finden Sie unter:
www.ezv.admin.ch/pdf_linker.php?doc=zirkular_ukraine_04_12&lang=de
Ab Inkrafttreten des Freihandelsabkommens finden Sie die üblichen Dokumente unter:
http://www.ezv.admin.ch/dokumentation/01113/02014/index.html?lang=de
Zusätzliche Nachweispflicht bei innergemeinschaftlichen Lieferungen
Die Bundesrepublik Deutschland führt auf den 1. Juli 2012 eine zusätzliche Nachweispflicht, die sogenannte Gelangenssbestätigung, für innergemeinschaftliche Lieferungen (von einem EU- in ein anderes EU-Land) ein.
Als Nachweis werden zukünftig die Gelangenssbestätigung sowie ein Rechnungsdoppel Pflicht. Auch Schweizer Lieferanten sind (bei innergemeinschaftlichen Lieferungen) davon betroffen, weiterführende Informationen bietet die Mitteilung der Handelskammer Deutschland-Schweiz zu diesem Thema:
Information betreffend Verlängerung der Übergangsfrist für die Gelangenssbestätigung:
www.emons.ch/_data/downloads/emonsch/gelangensbestaetigung-022012.pdf
KMU-Exportindikator 2. Quartal 2012: Der Optimismus ist zurück
Der Exportindikator der Credit Suisse und der OSEC publiziert die Resultate der Befragung von über 200 Schweizer KMU zu den aktuellen Exportperspektiven. - Die Exportstimmung unter den Schweizer KMU hat sich im Quartalsverlauf deutlich aufgehellt. Zwar bleibt die künftige Entwicklung der Weltwirtschaft mit Unsicherheiten behaftet, die meisten Schweizer Exportbranchen sind aber gut positioniert, um von einer anziehenden Nachfrage aus dem Ausland zu profitieren. - Die vollständige Information finden Sie hier.
EORI-Nummer am deutschen Zoll seit 10. März 2012 für Selbstzollanmelder obligatorisch
Mit der Inbetriebnahme des neuen ATLAS-Release (elektronische Zollabwicklung) auf den
10. März 2012 ist die Angabe der EORI-Nummer (Economic Operator Registration and Identification Number) für die Abwicklung zollrechtlicher Verfahren bei Exporten nach Deutschland für Selbstzollanmelder unerlässlich. D.h. Schweizer Firmen, welche selbst Zollanmelder (Importeur) sind, beispielsweise bei DDP Lieferungen, müssen auf der Zollanmeldung zwingend die EORI-Nummer angeben für:
- den Anmelder und dessen Vertreter
- den Empfänger bei der Einfuhr
- den Versender/Ausführer und Subunternehmer bei der Versendung/Ausfuhr
- den Hauptverpflichteten
Dies trifft auch zu, wenn die Abwicklung mittels Spediteur erfolgt. Schweizer Versender, die nur Waren exportieren und keine weiteren zolltechnischen Tätigkeiten übernehmen (EU-Verzollung etc.) sind davon nicht betroffen.
Weiterführende Information finden Sie beim deutschen Zoll unter:
www.zoll.de/DE/Fachthemen/Zoelle/EORI-Nummer/eori-nummer_node.html
Zollveranlagungen seit dem 1. Januar 2012 online möglich
Seit dem 1. Januar 2012 können Zollveranlagungen online erstellt und via Internet (e-dec web) zur weiteren Bearbeitung an die Eidgenössische Zollverwaltung übermittelt werden. Die bisher für die Zollveranlagung benötigten Papierformate 11.010 und 11.030 können während einer Übergangsfrist von 12 Monaten weiter verwendet werden.
Das EDV-Obligatorium für die Formulare 11.010 und 11.030 tritt am 1. Januar 2013 in Kraft.
Link zur Information e-dec web der Eigenössichen Zollverwaltung.
Link zur Internetzollanmeldung e-dec web.
Aktueller Aussenhandelsbrief vom 16. Mai 2012
Gebühren für Online-Carnets A.T.A. ab 2012 günstiger
Die Gebühren für Carnets, welche online über www.ataswiss.ch beantragt werden, werden gemäss Beschluss der Alliance de Chambres de commerce suisses ab dem 1. Januar 2012 um 7 Prozent gesenkt. Die Gebühren für konventionell ausgestellte Carnets erhöhen sich dagegen um 19 Prozent. Mehr Details dazu finden Sie hier.
OSEC: Kostenlose Beratungsgespräche für Schweizer Firmen bei Interesse an internationalen Aufträgen in Entwicklungs- und Schwellenländer
Haben Sie Interesse an internationalen Aufträgen ind Entwicklungs- und Schwellenländer? Dann bietet die OSEC zusammen mit der Firma International Development Oppurtunities (IDO) kostenlose Beratungsgespräche für Schweizer Firmen an. Mehr zu diesem Service finden sie hier.
Information zur Warenverkehrsbescheinigung/Präferenzieller Ursprung
Bei Warenverkehrsbescheinigungen/Präferenziellem Ursprung bestehen teilweise Unklarheiten, welche Kriterien erfüllt sein müssen, damit eine Bescheinigung ausgestellt werden darf und wie bespielsweise bei Verlust der Bescheinigung vorgegangen werden muss.
Die Eidgenössische Zollverwaltung beantwortet auf ihrer Webseite häufig gestellte Fragen «FAQ» zur Warenverkehrsbescheinigung/präferenziellem Ursprung.
Veterinärzeugnisse obligatorisch bei Einfuhren von Pferden für mehr als
7 Tage
Ab dem 1. Januar 2011 braucht es für Pferde aus der Schweiz, welche länger als 7 Tage in der Europäischen Union sind, für die Rückkehr ein amtstierärztliches Zeugnis. Dies gilt auch für Pferde aus dem EU-Raum bei Aufenthalten in der Schweiz von mehr als 7 Tagen. Die vollständige Information der Bundesbehörden finden Sie hier.
EORI - Economic Operators Registration and Identification
Mit EORI «Economic Operators Registration and Identification» hat die EU eine zentrale Datenbank aller Zollbeteiligen in der EU aufgebaut. Die EU benötigt diese Datenbank, um die Beteiligten in allen Zollverfahren elektronisch identifizieren zu können.
Die Eidgenössische Zollverwaltung hat eine Information mit Einzelheiten und Links zu EORI erstellt.
Für weitere Auskünfte sind wir Ihnen gerne behilflich.




