Gebührentarif
Ursprungsbeglaubigungen seit 1. Oktober 2001
Carnets A.T.A. ab 1. Januar 2012
Gebührentarif als PDF zum Downloaden.
Carnets A.T.A. |
Preis / CHF | |
| Grundgebühr |
80.00 für Mitglieder | |
| 105.00 für Nichtmitglieder | ||
| Zuschlag pro CHF 1'000.00 oder Teilen davon |
1.00 | |
| ab dem 13. Trennabschnitt pro Blatt | 0.50 | |
| Bei Reklamationen der ausländischen Zollbehörden wegen nicht ordnungsgemässer Abfertigung eines Carnets, bei Zollforderungen aus dem besuchten Land wird eine Bearbeitungsgebühr von CHF 150.00 plus Spesen (Fotokopien, Porti usw.) erhoben. | ||
Sicherheitsleistung für Carnets A.T.A. |
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| Sicherheitsleistungen sind erforderlich, um die Risiken der Aargauischen Industrie- und Handelskammer (AIHK) gegenüber allfälligen Zollforderungen von unsachgemäss abgewickelten Carnets A.T.A. zu decken. |
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| Für Mitgliedfirmen entfällt die Sicherheitsleistung, da die AIHK für diese Fälle eine Rückversicherung abgeschlossen hat. Dafür wird den Mitgliedfirmen pro Carnet A.T.A. ein minimaler Kostenanteil von 1,5 o/oo von 40 % des Warenwertes verrechnet. Weitere Mitgliedervorteile für Ihr Unternehmen. |
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| Von Nichtmitgliedfirmen wird eine Sicherheitsleistung von 40 % des Warenwertes verlangt. |
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Ursprungsbeglaubigung |
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| Ursprungszeugnis, Ursprungsbescheinigung, Inlandbeglaubigung, Wert- und Preisbescheinigung | 30.00 | |
| Attest | 25.00 bis 35.00 | |
| Kopie | 5.00 | |
| Warenverkehrsbescheinigung nach Zeitaufwand, mindestens | 35.00 | |
| Lieferbedingungen: | Preis zuzüglich Porto und Verpackung | |
| Zahlungsbedingungen: | 30 Tage netto in der Landeswährung CHF | |
Für weitere Auskünfte sind wir Ihnen gerne behilflich.




