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Revision des Rechnungslegungsrechts bereinigt

In den letzten eineinhalb Jahren haben wir uns intensiv mit der Revision des Rechnungslegungsrechts beschäftigt. Dabei haben wir uns erfolgreich gegen die Absicht des Bundesrats gewehrt, sämtlichen Konzernen (also auch Familiengesellschaften) zwingend einen Konzernabschluss nach einem international anerkannten Standard vorzuschreiben. In der Wintersession 2011 hat nach dem Ständerat auch der Nationalrat dem Vorschlag der Einigungskonferenz zugestimmt. Dieser beinhaltet den vom Ständerat eingefügten Minderheitenschutz im dritten Absatz, auf den wir gerne verzichtet hätten, der aber nach Einschätzung der von uns befragten Unternehmen verkraftbar ist.

Der uns interessierende Arti. 963b OR lautet damit künftig wie folgt:

Die Konzernrechnung von

1.

Publikumsgesellschaften, wenn die Börse dies verlangt,

2.

Genossenschaften mit mindestens 2000 Genossenschaftern,

3.

Stiftungen, die von Gesetzes wegen zu einer ordentlichen Revision verpflichtet sind, muss nach einem anerkannten Standard zur Rechnungslegung erstellt werden.
Artikel 962a Absätze 1-3 und 5 sind sinngemäss anwendbar.

2

Die Konzernrechnung von übrigen Unternehmen untersteht den Grundsätzen
ordnungsmässiger Rechnungslegung. Im Anhang zur Konzernrechnung nennt das
Unternehmen die Bewertungsregeln. Weicht es davon ab, so weist es im Anhang darauf hin und vermittelt in anderer Weise die für den Einblick in die Vermögens-, Finanzierungs-und Ertragslage des Konzerns nötigen Angaben.

3

Eine Konzernrechnung ist dennoch nach einem anerkannten Standard zur
Rechnungslegung zu erstellen, wenn:

1.

Gesellschafter, die mindestens 20 Prozent des Grundkapitals vertreten, oder
10 Prozent der Genossenschafter oder 20 Prozent der Vereinsmitglieder oder
die Stiftungsaufsicht dies verlangen; oder

2.

ein Gesellschafter oder ein Vereinsmitglied, einer persönlichen Haftung oder
einer Nachschusspflicht unterliegt, dies verlangt.

Argumentarium

Volksabstimmungen vom 11. März 2012

Eidgenössische Vorlagen:

JA zur Volksinitiative vom 18. Dezember 2007 «Schluss mit uferlosem Bau von Zweitwohnungen!»

Die Volksinitiative wurde mit 50,6 (AG 50,6) Prozent angenommen.
AIHK-Parole: NEIN

NEIN zur Volksinitiative vom 29. September 2008 «Für ein steuerlich begünstigtes Bausparen zum Erwerb von selbst genutztem Wohneigentum und zur Finanzierung von baulichen Energiespar- und Umweltschutzmassnahmen (Bauspar-Initiative)»

Die Volksinitiative wurde mit 55,8 (AG 56,1) Prozent abgelehnt.
AIHK-Parole: JA

NEIN zur Volksinitiative vom 26. Juni 2009 «6 Wochen Ferien für alle»

Die Volksinitiative wurde mit 66,5 (AG 70,3) Prozent abgelehnt.
AIHK-Parole: NEIN

JA zum Bundesbeschluss vom 29. September 2011 über die Regelung der Geldspiele zugunsten gemeinnütziger Zwecke (Gegenentwurf zur Volksinitiative «Für Geldspiele im Dienste des Gemeinwohls»)

Der Bundesbeschluss wurde mit 87,0 (AG 84,2) Prozent angenommen.
AIHK-Parole: JA

NEIN zum Bundesgesetz vom 18. März 2011 über die Buchpreisbindung (BuPG)

Der Bundesbeschluss wurde mit 56,1 (AG 67,9) Prozent abgelehnt.
AIHK-Parole: NEIN

 

Kantonale Vorlagen:

Vorhaben zur Stärkung der Volksschule

JA zur Verfassung des Kantons Aargau; Änderung vom 8. November 2011
Die Verfassungsänderung wurde mit 79,8 Prozent angenommen.
AIHK-Parole: JA

JA zum Schulgesetz; Änderung vom 8. November 2011
Die Gesetzesänderung wurde mit 78,6 Prozent angenommen.
AIHK-Parole: JA

Justizreform

JA zur Verfassung des Kantons Aargau; Änderung vom 6. Dezember 2011
Die Verfassungsänderung wurde mit 84,2 Prozent angenommen.
AIHK-Parole: JA

Kindes- und Erwachsenenschutzrecht

JA zur Verfassung des Kantons Aargau; Änderung vom 6. Dezember 2011
Die Verfassungsänderung wurde mit 85,5 Prozent angenommen.
AIHK-Parole: NEIN

Volksabstimmungen vom 27. November 2011

JA zum Hundegesetz (HuG) vom 15. März 2011

75,5 Prozent stimmen für das Hundegesetz.
Der AIHK-Vorstand verzichtete auf die Herausgabe einer Parole, weil die Vorlage nicht direkt wirtschaftsrelevant ist.

JA zur Verfassung des Kantons Aargau (Zusammenlegung der kantonalen Amts- und Rechnungsjahre auf den 1. Januar); Änderung vom 3. Mai 2011

88,5 Prozent stimmen der Verfassungsänderung zu.
AIHK-Parole: JA

JA zum Gesetz über die Wahl des Grossen Rates (Grossratswahlgesetz); Änderung vom 7. Juni 2011

57,9 Prozent stimmen der Gesetzesänderung zu.
AIHK-Parole: JA

NEIN zur Aargauische Volksinitiative «Jagen ohne tierquälerisches Treiben» vom 13. Oktober 2010

Die Volksinitiative wurde mit 67,4 Prozent abgeleht.
AIHK-Parole: NEIN

Erbschaftssteuerinitiative: Handlungsbedarf bereits 2011?

Am 16. August 2011 hat die SP die Volksinitiative «Millionen-Erbschaften besteuern für unsere AHV (Erbschaftssteuerreform)» gestartet. Die Sammelfrist für die notwendigen Unterschriften läuft bis am 16. Februar 2013. Vgl. http://www.admin.ch/ch/d/pore/vi/vis414.html

Die Initiative will eine Erbschafts- und Schenkungssteuer von 20 % für Nachlässe bzw. Schenkungen von mehr als 2 Millionen Franken einführen. Für die Weitergabe von Unternehmen sollen (nicht näher bezeichnete) «Ermässigungen» bei der Besteuerung gelten.

Heikel sind die vorgesehenen Übergangsbestimmungen: die neuen Regeln sollen bereits ab 1. Januar 2012 gelten (auch wenn über die Initiative wohl erst 2015 abgestimmt werden dürfte).

Die Vereinigung der Privaten Aktiengesellschaften empfiehlt deshalb, noch dieses Jahr zu klären ob Handlungsbedarf bestehe. Vgl. http://www.vpag.ch/fileadmin/user_upload/Erbschaftssteuerinitiative/Erbschaftssteuerinitiative.pdf

Volksabstimmung vom 15. Mai 2011

JA zur Umfahrung Mellingen/Wohlenschwil

60,11 Prozent stimmen der Kreditbewilligung zur Umfahrung Mellingen/Wohlenschwil zu.

Die AIHK hatte ein JA empfohlen.

Volksabstimmungen vom 13. Februar 2011

JA zum Erwerb des Campus-Neubaus der Fachhochschule Nordwestschweiz in Brugg-Windisch

81,3 Prozent sind für die Kreditbewilligung.

JA zur Gemeindereform

81,1 Prozent stimmen dem zweiten Paket der Gemeinderform zu.

NEIN zum Schutz vor Waffengewalt

Die Volksinitiative wurde mit 56,3 (AG: 61,4) Prozent abgeleht.

Die AIHK hatte zwei Ja- sowie eine Nein-Parole empfohlen.

Volksabstimmungen vom 28. November 2010

Volksinitiative «Für faire Steuern. Stopp dem Missbrauch beim Steuerwettbewerb»

Am 28. November 2010 haben Volk und Stände über die Initiative «Für faire Steuern. Stopp dem Missbrauch beim Steuerwettbewerb» abgestimmt. Die Initiative sah vor, die Bundesverfassung mit Mindestvorgaben zu den Steuersätzen von natürlichen Personen zu ändern. Zudem hätten die vom Bundesgericht bereits als unzulässig festgestellten degressiven Steuersätze auf Gesetzesstufe verboten werden sollen. Gemäss amtlichen Ergebnissen wurde die Initiative mit 58,5 Prozent deutlich abgelehnt. Eine Annahme hätte negative Auswirkungen für den Wirtschaftsstandort Schweiz gehabt.

Die AIHK hatte ein Nein empfohlen und nimmt das Abstimmungsresultat zufrieden zur Kenntnis.

Volksinitiative «Für die Ausschaffung krimineller Ausländer»

Am selben Tag wurde über die Volksinitiative «Für die Ausschaffung krimineller Ausländer» abgestimmt. Die Initiative wurde nach den amtlichen Angaben mit 52,9 Prozent angenommen, der Gegenvorschlag wurde mit 45,8 Prozent verworfen. Ausländerinnen und Ausländer, die eine der im Initiativtext aufgelisteten Straftaten begangen haben, sollen künftig automatisch ihr Aufenthaltsrecht verlieren und in ihr Heimatland zurückgeschafft werden. Das Parlament wird nun die Anliegen der Befürworter der Initiative aufnehmen und einen Deliktskatalog ausarbeiten, der die genauen Tatbestände zur Ausschaffung auflistet. Wann das neue Gesetz in Kraft tritt und wie es allfällige verfassungs- und völkerrechtliche Konflikte löst, ist noch nicht abschliessend geklärt.

Die AIHK hatte empfohlen, die Initiative abzulehnen und dem Gegenvorschlag zuzustimmen.

Volksabstimmung vom 26. September 2010

Der 4. Revision des Arbeitslosenversicherungsgesetzes stimmten 53,4 Prozent zu (Kanton Aargau 57,5 Prozent). Die Gesetzesänderung tritt am 1. Januar bzw. 1. April 2011 in Kraft.

Volksabstimmung vom 13. Juni 2010

Nein zu zusätzlichen Sonntagsverkäufen

Das Referendum wurde mit 53,6 % abgelehnt.

Ja zur neuen Strafprozessordnung

84,9 % waren für die Änderung.

Ja zur neuen Zivilprozessordnung

86,3 % waren für die Änderung.

Die AIHK hatte drei Mal Ja empfohlen.

Volksabstimmungen vom 7. März 2010

Ja zur Forschung am Menschen

Die unbestrittene Vorlage wurde mit einem Ja-Stimmen-Anteil von 77,2 % (AG: 73,8 %) angenommen.

Nein zum Tierschutzanwalt

Die Tierschutzanwalt-Initiative wurde mit 70,5 % (AG: 68,8 %) verworfen.

Nein zum BVG-Umwandlungssatz

Diese Änderung des Bundesgesetzes wurde mit einem Nein-Stimmen-Anteil von 72,7 % (AG: 73,2 %) abgelehnt.


Die AIHK hatte eine Ja- sowie Nein-Parolen empfohlen. Auf die Herausgabe einer Parole zum Tierschutzanwalt wurde verzichtet, weil die Vorlage nicht direkt wirtschaftsrelevant ist.

Steuerbelastung für juristische Personen sinkt 2010

Am 1. Dezember 2009 hat der Grosse Rat das Budget 2010 gutgeheissen. Als Folge der Neuregelung der Speisung des Finanzausgleichsfonds wird der Aktiensteuerzuschlag in den Jahren 2010 und 2011 aufgrund der Erreichung der Fondsgrenze ausgesetzt. Dies wirkt zusätzlich als konjunkturstützende Massnahme. Die Gesamtsteuerbelastung für Aktiengesellschaften sinkt damit 2010 von 179 auf 164 % der einfachen Staatssteuer. Ab dem Planjahr 2012 wird der Aktiensteuerzuschlag auf 10 % festgelegt (bis 2009 15 %).

Damit dürfen wir wenigstens einen Teilerfolg verbuchen: In der Vernehmlassung zum zweiten Paket der Gemeindereform hatten wir die völlige Abschaffung des Aktiensteuerzuschlags für den Finanzausgleich verlangt. Es kann nicht sein, dass die juristischen Personen den Fonds alleine speisen (für natürliche Personen wird seit einiger Zeit kein Zuschlag erhoben). Weiterführende Informationen »»