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Entsendung in die Schweiz


Man spricht von der «Entsendung» von Erwerbstätigen, wenn ein Arbeitgeber mit Wohn- oder Geschäftssitz im Ausland Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in die Schweiz entsendet, damit sie hier im Rahmen eines Vertragsverhältnisses zwischen ihm und dem schweizerischen Leistungsempfänger eine Arbeitsleistung erbringen bzw. in einer Niederlassung oder einem Betrieb arbeiten, der zu der Unternehmungsgruppe des Arbeitgebers gehört.

Bei einer «Entsendung» in die Schweiz sind folgende Abklärungen von zentraler Bedeutung:

  • Staatsangehörigkeit der in die Schweiz einreisenden Personen
  • Sitz des Entsendebetriebs
  • Art der Erwerbstätigkeit in der Schweiz
  • Dauer des Arbeitseinsatzes

Weitere Informationen

Bitte rufen Sie uns an!

Marco Caprez gibt Ihnen gerne Auskunft, falls Sie noch Fragen zur Entsendung ausländischer Arbeitnehmenden in die Schweiz haben.

Telefon Direkt   +41 (0)62 837 18 06
E-Mail              marco.caprez@aihk.ch