Grenzgänger
Grenzgänger sind europäische Staatsangehörige, die in einem Staat der EG-27/EFTA wohnen und in der Schweiz arbeiten (Arbeitnehmer oder Selbstständiger mit Firmensitz in der Schweiz). Es besteht eine wöchentliche Heimkehrpflicht. Falls gewünscht, können sich Grenzgänger als Wochenaufenthalter in der Schweiz aufhalten. Sie müssen sich jedoch wie Schweizerinnen und Schweizer bei der Gemeinde, in der sie sich unter der Woche aufhalten, anmelden.
Die Grenzgängerbewilligung erteilen die kantonalen Behörden des Arbeitsortes.
Für Bürger der EG-27/EFTA gelten keine Grenzzonen mehr, sie dürfen in der ganzen EU/EFTA wohnen und in der ganzen Schweiz arbeiten.
Eine Ausnahme besteht bei Bürgern der EG-2 (Bulgarien und Rumänien), wo der Wohn- und Arbeitsort in der jeweiligen Grenzzone liegen muss. »»
Weitere Informationen
- Allgemeine Informationen
Factsheet Grenzgänger
Migrationsamt des Kantons Aargau
Infoportal für grenzüberschreitende Fragen am Oberrhein - Quellensteuer
Wegleitung für Arbeitgebende
Quellensteuer
Anmeldeformular für quellensteuerpflichtige Personen
Abrechnungsformular über die Quellensteuer - Krankenversicherung
Informationen über Krankenversicherung bei Grenzgängern
Merkblatt Krankenversicherung Grenzgänger aus Deutschland mit Arbeitsort Schweiz (PDF, 36 KB)
Formular zur Befreiung von der Krankenversicherungspflicht (PDF, 58 KB) - Anmeldung
Einholen einer Grenzgängerbewilligung mit Stellenantritt für EU-25/EFTA-Staatsangehörige bei einer Schweizer Arbeitgeberin/einem Schweizer Arbeitgeber
Ansässigkeitsbescheinigung - Grenzzonen
Übersicht der verschiedenen Grenzzonen
Bitte rufen Sie uns an!
Marco Caprez gibt Ihnen gerne Auskunft, falls Sie noch Fragen zur Anstellung von Grenzgängern haben.
Telefon Direkt +41 (0)62 837 18 06
E-Mail marco.caprez@aihk.ch




