Youtube Icon AIHKFacebook Icon AIHK

Grenzgänger


Grenzgänger
sind europäische Staatsangehörige, die in einem Staat der EG-27/EFTA wohnen und in der Schweiz arbeiten (Arbeitnehmer oder Selbstständiger mit Firmensitz in der Schweiz). Es besteht eine wöchentliche Heimkehrpflicht. Falls gewünscht, können sich Grenzgänger als Wochenaufenthalter in der Schweiz aufhalten. Sie müssen sich jedoch wie Schweizerinnen und Schweizer bei der Gemeinde, in der sie sich unter der Woche aufhalten, anmelden.

Die Grenzgängerbewilligung erteilen die kantonalen Behörden des Arbeitsortes.

Für Bürger der EG-27/EFTA gelten keine Grenzzonen mehr, sie dürfen in der ganzen EU/EFTA wohnen und in der ganzen Schweiz arbeiten.

Eine Ausnahme besteht bei Bürgern der EG-2 (Bulgarien und Rumänien), wo der Wohn- und Arbeitsort in der jeweiligen Grenzzone liegen muss. »»

Weitere Informationen

Bitte rufen Sie uns an!

Marco Caprez gibt Ihnen gerne Auskunft, falls Sie noch Fragen zur Anstellung von Grenzgängern haben.

Telefon Direkt   +41 (0)62 837 18 06
E-Mail              marco.caprez@aihk.ch