Arztzeugnis
Neue Arbeitsunfähigkeitszeugnisse Nordwestschweiz
In Zusammenarbeit mit anderen Arbeitgeber- und Ärzteverbänden hat die Aargauische Industrie- und Handelskammer (AIHK) die Arbeitsunfähigkeitszeugnisse Nordwestschweiz ausgearbeitet. Die neuen Formulare erlauben aussagekräftige Angaben der behandelnden Ärzte und Ärztinnen über die Arbeitsunfähigkeit und insbesondere über eine allenfalls verbleibende teilweise Arbeitsfähigkeit eines Arbeitnehmers oder einer Arbeitnehmerin mit gesundheitlichen Problemen.
Neu wird zwischen einem einfachen und einem detaillierten Arztzeugnis unterschieden:
- Das Formular für das einfache Arbeitsunfähigkeitszeugnis Nordwestschweiz wird vom behandelnden Arzt auf Wunsch des Arbeitnehmers ausgefüllt. Im Falle teilweiser Arbeitsfähigkeit hat der Arzt unter anderem Angaben darüber zu machen, in welchem Umfang dem Arbeitnehmer zumutbar ist, im Betrieb des Arbeitgebers anwesend zu sein, und in welchem Umfang der Arbeitnehmer dabei seine Arbeitsleistung noch zu erbringen vermag. Ein Muster des einfachen Arbeitsunfähigkeitszeugnisses Nordwestschweiz finden Sie hier.
- Das Formular für das detaillierte Arbeitsunfähigkeitszeugnis Nordwestschweiz wird vom behandelnden Arzt auf Wunsch des Arbeitgebers ausgefüllt, sofern der Arbeitnehmer sein Einverständnis erklärt. Der Arzt hat unter anderem anzugeben, welche Tätigkeiten der Arbeitnehmer im Einzelnen noch verrichten kann. Es wird vom Arzt dem Arbeitnehmer übergeben. Dieser händigt es darauf seinem Arbeitgeber aus. Es kann vom Arzt auch direkt dem Arbeitgeber zugestellt werden. Der Arbeitgeber hat dem Arzt für die Ausstellung des detaillierten Arztzeugnisses den Betrag von Fr. 60.- zu bezahlen. Ein Muster des detaillierten Arbeitsunfähigkeitszeugnisses Nordwestschweiz finden Sie hier. Ein Musterschreiben an den behandelnden Arzt finden Sie hier.
Grundlage des detaillierten Arztzeugnisses bildet neben der ärztlichen Diagnose die Arbeitsplatzbeschreibung, die der Arbeitgeber ausfüllt und dem Arbeitnehmer zuhanden des behandelnden Arztes übergibt. Arbeitgeber können das Formular für die Arbeitsplatzbeschreibung hier in Form eines beschreibbaren PDF herunterladen.
Eine Verpflichtung des Arbeitnehmers, vom behandelnden Arzt ein Arbeitsunfähigkeitszeugnis Nordwestschweiz zu verlangen, besteht grundsätzlich nicht. Eine solche kann allerdings arbeitsvertraglich vereinbart werden. Die AIHK empfiehlt ihren Mitgliedern, in die Arbeitsverträge die Klausel aufzunehmen, dass der Arbeitnehmer bei teilweiser Arbeitsunfähigkeit dem Arbeitgeber ein einfaches Arbeitsunfähigkeitszeugnis Nordwestschweiz und auf Verlangen des Arbeitgebers ein detailliertes Arbeitsunfähigkeitszeugnis Nordwestschweiz einreichen muss. Die nordwestschweizer Ärzteverbände empfehlen ihren Mitgliedern, ab 1. Juli 2009 nur noch die Arbeitsunfähigkeitszeugnisse Nordwestschweiz zu verwenden.
Fragen zu den Arbeitsunfähigkeitszeugnissen Nordwestschweiz beantwortet Ihnen gerne der Rechtsdienst der AIHK. Eine Zusammenstellung von Antworten auf häufige Fragen finden Sie hier.




