Kurzarbeit
Erleidet ein Unternehmen temporär einen Auftragseinbruch, können erfahrungsgemäss kurzfristige und unvermeidbare Arbeitsausfälle entstehen. Damit die betroffene Firma in einer solchen Situation keine Mitarbeiter entlassen muss, hat sie die Möglichkeit, Kurzarbeit einzuführen. Dabei wird die normale Arbeitszeit entweder verkürzt oder die Arbeit vorübergehend ganz eingestellt. In diesen Fällen deckt die Arbeitslosenversicherung über einen gewissen Zeitraum einen Teil der Lohnkosten. Sinn dieses Instruments ist die Erhaltung von Arbeitsplätzen trotz schwieriger Wirtschaftslage. Das Unternehmen kann sich so das Know-how der Mitarbeitenden erhalten und in einem konjunkturellen Aufschwung zusätzliche Personalkosten (Anwerben neuer Mitarbeitern, Einarbeitungskosten) senken.
An seiner Sitzung vom 19. Oktober 2011 hat der Bundesrat die Höchstdauer zum Bezug von Kurzarbeitsentschädigung per 1. Januar 2012 auf 18 Monate festgelegt. Ausserdem wird die verkürzte Karenzfrist, während welcher der Arbeitgeber die Kurzarbeitsentschädigung selber tragen muss, beibehalten. Sie beträgt weiterhin einen Tag.
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