Bundesgesetz zum Schutz vor Passivrauchen
Passivrauchen
gefährdet die Gesundheit. Deshalb hat der Bundesrat die Inkraftsetzung
eines Bundesgesetzes zum Schutz vor Passivrauchen bestimmt. Ab dem 1.
Mai 2010 gilt in geschlossenen Räumen, die öffentlich zugänglich
sind oder die mehreren Personen als Arbeitsplatz dienen, grundsätzlich
ein striktes Rauchverbot. Dieses Verbot gilt unabhängig von der Grösse
der Arbeitsräume. Es besteht aber die Möglichkeit abgetrennte und
ausreichend belüftete Raucherräume zu schaffen.
Für den Vollzug des Bundesgesetzes sind die Kantone zuständig. Im Kanton Aargau ist dies das Amt für Verbraucherschutz. Bei Missachtung des Gesetzes drohen Bussen von bis zu 1'000 Franken.
Um Sie bei der Umsetzung des Rauchverbots zu unterstützen, stellen wir Ihnen diverse Unterlagen zur Verfügung:




