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Bundesgesetz zum Schutz vor Passivrauchen


Passivrauchen gefährdet die Gesundheit. Deshalb hat der Bundesrat die Inkraftsetzung eines Bundesgesetzes  zum Schutz vor Passivrauchen bestimmt. Ab dem  1. Mai 2010 gilt in geschlossenen Räumen, die öffentlich zugänglich sind oder die mehreren Personen als Arbeitsplatz dienen, grundsätzlich ein striktes Rauchverbot. Dieses Verbot gilt unabhängig von der Grösse der Arbeitsräume. Es besteht aber die Möglichkeit abgetrennte und ausreichend belüftete Raucherräume zu schaffen.

Für den Vollzug des Bundesgesetzes sind die Kantone zuständig. Im Kanton Aargau ist dies das Amt für Verbraucherschutz. Bei Missachtung des Gesetzes drohen Bussen von bis zu 1'000 Franken.

Um Sie bei der Umsetzung des Rauchverbots zu unterstützen, stellen wir Ihnen diverse Unterlagen zur Verfügung:

  • Musterbrief für die Geschäftsleitung  doc     PDF
  • Musterregelung Rauchverbot            doc     PDF
  • Alles was Sie als Arbeitgeber über das Rauchverbot wissen müssen »» 
  • Voraussetzungen für Raucherräume »»
  • Merkblatt »»
  • Bundesgesetz zum Schutz vor Passivrauchen »»
  • Verordnung zum Schutz vor Passivrauchen »»