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Vorlagen und Muster


Bitte lesen!

Über den Umgang mit Vorlagen und Mustern


Sehr geehrte Damen und Herren

Möchten Sie in Ihrem Betrieb Gleitzeit einführen? Oder müssen Sie einen Arbeitnehmer verwarnen? Die Aargauische Industrie- und Handelskammer (AIHK) stellt ihren Mitgliedern zahlreiche Vorlagen und Muster aus dem Bereich des Arbeitsrechts zur Verfügung.

Bitte beachten Sie, dass der Umgang mit Vorlagen und Mustern einige Tücken birgt:

Das Arbeitsrecht ist ein sehr dynamisches Rechtsgebiet. Die AIHK ist deshalb laufend daran, ihre Vorlagen und Muster zu überarbeiten. Wir empfehlen Ihnen, die Vorlagen und Muster nicht auf Ihrem Computer zu speichern, sondern bei Bedarf von der Homepage der AIHK herunterzuladen.

Vorlagen und Muster sind nicht auf die spezifischen Bedürfnisse eines bestimmten Arbeitge-bers ausgerichtet. Sie geben in der Regel nur einen von mehreren möglichen Lösungswegen vor. Bevor Sie eine Vorlage oder ein Muster verwenden, müssen Sie den Text daher Ihren spezifischen Bedürfnissen anpassen. Bei dieser Arbeit sind wir Ihnen gerne behilflich.

Die Anpassung einer Vorlage oder eines Musters an die spezifischen Bedürfnisse eines Arbeitgebers bringt es häufig mit sich, dass ungewöhnliche Klauseln in die Vorlage oder ins Muster aufgenommen werden. Wir empfehlen Ihnen, ungewöhnliche Klauseln durch graphische Gestaltungsmittel wie vor allem Fettdruck hervorzuheben. Im Weiteren empfiehlt es sich, auf ungewöhnliche Klauseln, die in einem Reglement (z.B. im Gleitzeitreglement) enthalten sind, im Arbeitsvertrag ausdrücklich hinzuweisen. Nach Möglichkeit sollten solche Klauseln sogar in den Arbeitsvertrag übernommen werden.

Beim Bearbeiten von Vorlagen und Mustern ist - wie ganz allgemein beim Verfassen von Rechtstexten - grösste Sorgfalt auf die Formulierung zu verwenden. Wir empfehlen Ihnen, Ihre Zusätze eher ausführlich als knapp zu formulieren. Namentlich ein Personalreglement sollte allerdings nicht derart aufgebläht werden, dass die Übersichtlichkeit verloren geht.

Da Vorlagen und Muster immer nur Ideen liefern und Anhaltspunkte geben können, erfolgt die Benutzung unserer Vorlagen und Muster in eigener Verantwortung. Wir lehnen jede Haftung für Schäden, die durch die Verwendung unserer Vorlagen und Muster entstehen, ausdrücklich ab. Wir bitten Sie um Ihr Verständnis.

Bitte zögern Sie nicht, uns Ihre Erfahrungen mit unseren Vorlagen und Mustern mitzuteilen. Wir sind für jeden Hinweis dankbar.

Um die Übersichtlichkeit der Vorlagen und Muster zu bewahren, haben wir bei der Formulierung immer bloss die männliche Form einer Person verwendet. Weibliche Personen sind selbstverständlich mitgemeint.

Ihr Rechtsdienst der AIHK
www.aihk.ch/recht