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Gründung

Der eigentliche Gründungsvorgang hängt stark von der gewählten Rechtsform ab. Soll beispielsweise eine AG oder eine GmbH das Rechtskleid des Unternehmens bilden, ist eine Eintragung ins Handelsregister zwingend. Es empfiehlt sich in diesen Fällen die Gründung mit Hilfe eines Spezialisten (Treuhänder, Notar) zu vollziehen.

Mehrwertsteuer
Unabhängig von der Rechtsform muss sich bei der Mehrwertsteuer anmelden, wer einen gewerblichen Umsatz von über 100 000 Franken erzielt. Wie im Abschnitt Planung erwähnt, bestehen in diesem Bereich zahlreiche Besonderheiten (z.B. Saldosteuersatzmethode), die je nach Art und Grösse des Unternehmens Chancen für Optimierungen aufweisen.

Versicherungen
Mit der Gründung muss spätestens die Anmeldung bei den Sozialversicherungen erfolgen. In der Regel empfiehlt es sich ebenfalls eine Betriebshaftpflicht und eine Sachversicherung sowie beispielsweise eine Krankenttaggeld- und Unfallversicherung (sofern nicht die obligatorische Unterstellung unter die SUVA erfolgt) abzuschliessen. Gerade bei Jungunternehmen steht im Falle einer längeren Erkrankung oder eines Unfalls oftmals nicht nur die Existenz des Unternehmens sondern auch jene des Gründers auf dem Spiel, sofern keine Versicherungslösung vorhanden ist.

Bewilligungen
Soll eine Tätigkeit ausgeübt werden, die einer Bewilligungspflicht untersteht (z.B. Beruf im Gesundheitswesen oder Personalverleih), sollte man rechtzeitig die notwendigen Bewilligungen beantragen. Auf Grund der Prüfung der Anträge dauert die Bewilligungserteilung zumeist längere Zeit. Auch die Beschäftigung von ausländischen Mitarbeitenden benötigt fallweise eine Bewilligung bzw. muss gemeldet werden.

 «Die AHV-Ausgleichskasse der AIHK: hohe Servicequalität, tiefer Verwaltungskostensatz.»

 

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