Dienstleistungen | Export

Unser Gebührentarif für Exportdienstleistungen

Ursprungsbeglaubigung

Preis / CHF


1

Ursprungszeugnis, Ursprungsbescheinigung,
Inlandbeglaubigung
Alle Tarife sind wertunabhängig, pro Dokument:



CHF 30.00


2

Ursprungszeugnis und Ursprungsbescheinigung
auf Rechnung im gleichen Beglaubigungsdossier beantragt.

Ursprungszeugnis:

Ursprungsbescheinigung auf Rechnung:

Kostendach von CHF 250.00 pro Beglaubigungsdossier.

Ein Beglaubigungsdossier besteht aus Ursprungszeugnis, 
Ursprungszeugnis und Ursprungsbescheinigung auf der Rechnung
oder Ursprungsbescheinigung auf der Rechnung ohne Ursprungszeugnis.

Bei den von der AIHK beglaubigten Dokumenten wurde dieses Kostendach bisher praktisch nie erreicht.

 


CHF 30.00

CHF 25.00


3

Atteste, pro Attest:

CHF 25.00 (AIHK Mitglieder)
CHF 35.00  (Nichtmitglieder)


4

Kopien, pro Kopie:

CHF 5.00


5

Portogebühren / Fotokopien bei nicht elektronischer
Beglaubigung:

  • Fotokopien, pro Blatt:


effektive Portogebühren

CHF 0.40



Carnet ATA

6

Grundgebühr:


Zuschlag pro CHF 1000.00 Warenwert oder Teilen davon:
ab dem 13. Trennabschnitt pro Blatt:

CHF 95.00 (AIHK Mitglieder)
CHF 130.00 (Nichtmitglieder)

CHF 1.00    
CHF 0.50


7

Portogebühren / Fotokopien

  • Portogebühren:
  • Fotokopien, pro Blatt:

 

effektive Portogebühren
CHF 0.40     



Reklamationen ausländischer Zollbehörden

8

Bei Reklamationen der ausländischen Zollbehörden wegen nicht ordnungsgemässer Abfertigung eines Carnets, bei Zollforderungen aus dem besuchten Land wird eine Bearbeitungsgebühr von CHF 150.00 plus Spesen (Fotokopien, Porti usw.) erhoben.


Sicherheitsleistung für Carnet ATA

9

Sicherheitsleistungen werden grundsätzlich von Nicht-Mitgliedfirmen der AIHK in Höhe von 40 Prozent des Warenwerts verlangt.

Es kommt jedoch folgende Ausnahmeregelung zur Anwendung, wonach auch Mitglieder der AIHK Sicherheitsleistungen zu leisten haben:

  • wenn bekannt ist, dass sich die betreffende Unternehmung in Zahlungsschwierigkeiten befindet
  • wenn eine Rechnung der AIHK jeweils erst auf Mahnung hin beglichen wird


Die AIHK behält sich vor, in weiteren Einzelfällen Sicherheitsleistungen zu verlangen.

Sicherheitsleistungen sind erforderlich, um die Risiken der AIHK gegenüber Zollforderungen aus dem Ausland zu decken.

Regelung der Sicherheitsleistungen:

  • Bis zu einem Warenwert von CHF 2000.00 benötigen wir eine Barhinterlage in Höhe von 40 Prozent des Warenwertes, zuzüglich CHF 150.00 als Sicherheit für allfällige Bearbeitungsgebühren bei einer Rückfrage des ausländischen Zolls
  • Ab CHF 2001.00 benötigen wir eine Sicherheitsleistung in Höhe von 40 Prozent des Warenwertes in Form einer Barhinterlage oder einer solidarischen und unbefristeten Bürgschaftsverpflichtung. Darin eingeschlossen sind auch allfällige Bearbeitungsgebühren bei einer Rückfrage des ausländischen Zolls

Vorteil für die Mitglieder der AIHK

10

Mitglieder der AIHK sind von der Sicherheitsleistung einer Barhinterlage oder Bankgarantie befreit (Ausnahmen unter Punkt 9).
Zur Absicherung der Risiken hat die AIHK eine Versicherung für ihre Mitglieder abgeschlossen. Die daraus entstehenden Prämien in der Höhe von 0,06 Prozent des Warenwertes werden dem Mitglied separat verrechnet.

Möchten Sie sich unverbindlich über die Mitgliedschaft bei der AIHK informieren? Wir freuen uns über Ihre Kontaktaufnahme.


Zahlungskonditionen

11

30 Tage netto in Schweizer Franken (CHF).