Dienstleistungen | Recht

CBAM - CO2 Grenzausgleich

Die Europäische Union (EU) verfolgt mit dem sogenannten Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM) das Ziel, Treibhausgase von importierten Gütern stärken zu belasten.

Der Hintergrund dieser Bemühungen: In der EU erfolgt durch das Emissionshandelssystem eine aktive Treibhausgas-Bepreisung. Diese führt gegenüber Drittländern oft zu höheren Kosten. Dadurch besteht aus Sicht der EU die Gefahr, dass emissionsintensive Industriezweige ihre Produktionen ins benachbarte Ausland verlagern könnten. 

Um gleiche Wettbewerbsbedingungen zu schaffen, möchte die EU deshalb auf den Importen ausgewählter Warengruppen eine Treibhausgas-Nachbesteuerung vornehmen. Am 1. Oktober 2023 startet die Übergangsphase, ab 1. Januar 2026 werden voraussichtlich die entsprechenden Importsteuern fällig. 

Weitere Informationen zum Thema CBAM finden Sie in den nachstehenden Merkblättern: