1874
Bis zur Gründung des Aargauischen Handels- und Industrievereins im Jahr 1874 sind es vom Staat eingesetzte Gremien, die sich um die Wahrung der industriellen Interessen des Kantons Aargau kümmern. 1804 wird zu diesem Zweck ein Kommerzienrat eingesetzt. 1822 wird dieser zur staatlichen Handelskammer erhoben, welche sich einmal jährlich «in Schnallenschuhen und mit Degen angetan» versammelt. Diese staatliche Kammer besteht bis zur Revision der Kantonsverfassung 1852. Im Jahre 1863 schaft der Kanton eine Gewerbekommission. Die Kantonsregierung ist damals der Ansicht, es wäre richtiger und erspriesslicher, «wenn die Gewerbetreibenden des Landes selbst, für die Wahrung ihrer Interessen, sich verbinden, als wenn solches durch Vermittlung staatlicher Organe geschieht».
Die private Interessenwahrung erfolgt ab 1874 durch den Aargauischen Handels- und Industrieverein, der die Aargauische Handelskammer als geschäftsleitendes Organ mit ständigem Sekretariat (seit 1902) gründet. Im neuen Verein schliessen sich Aargauer Unternehmen zur Interessenwahrung zusammen. 1922 beschliesst der Regierungsrat des Kantons Aargau, die seit 1855 bestehende kantonale «Kommission für Handel und Industrie» aufzuheben, «da sich die aargauische Handelskammer bereit erklärt habe, Fragen betreffend Handel und Industrie unentgeltlich zu beantworten».
Folgen Sie der AIHK auf Social Media