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Offen statt begrenzt

Der Lockdown im Frühling hat schmerzhaft deutlich gemacht, welche Auswirkungen Einschränkungen im grenzüberschreitenden Handel und Verkehr nach sich ziehen. Vielen Unternehmen, Konsumenten und Reisenden wurde wieder bewusst, wie wertvoll stabile Handelsbeziehungen und geregelte Reisebestimmungen sind.

Im Kanton Aargau arbeitet ein grosser Teil aller Beschäftigten im Export. Der Aargau exportiert rund zwei Drittel in die EU- Staaten, davon mehrheitlich nach Deutschland. Ins besondere für Aargauer Unternehmen sind die direkten Nachbarn in Baden-Württemberg oft auch Kunden, Lieferanten und Arbeitskräfte. Der unbürokratische Warenaustausch und der freie Personenverkehr mit den EU-Staaten sind von grosser Bedeutung für die Schweiz und für den Kanton Aargau sogar essenziell.

Mit der Begrenzungsinitiative, über die wir am 27. September 2020 abstimmen, steht für unsere export-orientierte Aargauer Wirtschaft viel auf dem Spiel. Bei Annahme der Initiative müsste das Personenfreizügigkeitsabkommen aufgekündigt werden. Das wäre fatal für die Exportunternehmen, die auf Fachkräfte aus ganz Europa angewiesen sind. Für die Aargauer Wirtschaft ist es zudem von grosser Bedeutung, dass der Marktzugang zu Kunden aus der EU unter gleichen Voraussetzungen stattfinden kann wie für die europäische Konkurrenz.

Die kommenden Monate werden aufgrund der Corona-Pandemie und ihrer Folgen anspruchsvoll bleiben. Da wäre eine selbstauferlegte Begrenzung des freien Marktzugangs und der stabilen Beziehungen zu den Nachbarstaaten ein zusätzliches Hindernis für die Unternehmen.