AIHK Mitteilungen

Die kantonalen Vorlagen im Überblick

Neben den fünf Bundesvorlagen entscheidet das aargauische Stimmvolk am 27. September 2020 auch über drei kantonale Vorlagen. Bei den ersten beiden Vorlagen geht es um die Neuorganisation der Führungsstrukturen der Aargauer Volksschule. Bei der dritten Vorlage geht es um die Änderung des kantonalen Energiegesetzes. Die AIHK hat zu allen drei Vorlagen die JA-Parole gefasst. Die Argumente dazu in der Zusammenfassung.

JA zu neuen Führungs-strukturen in der Volksschule

Die Führungsstrukturen in der Aargauer Volksschule sollen angepasst werden (vgl. dazu auch AIHK-Mitteilungen 5/20). Der Grosse Rat hat sich deshalb für eine Änderung des kantonalen Schulgesetzes und der dazugehörigen Verfassungsnorm ausgesprochen. Ziel ist es, die derzeit in vier Instanzen (Kanton, Gemeinderat, Schulpflege und Schulleitung) aufgeteilte Führung zu verschlanken und die kommunale Schulpflege komplett abzuschaffen. Die bisherigen Aufgaben und Kompetenzen der Schulpflege sollen neu dem Gemeinderat, mit Delegationsbefugnis an die Schulleitung, übertragen werden. Gleichzeitig sollen die Schulleiterpensen im Durchschnitt um zirka 10 Prozent erhöht werden. Diese Neuorganisation soll per 1. Januar 2022 in Kraft treten.

Durch die Abschaffung der Schulpflege wird es möglich, dass Entscheide im Bereich der Volksschule schneller und direkter gefällt werden. Zudem können mit der Abschaffung der Schulpflege bei den Gemeinden jährlich rund 6,5 Millionen Franken eingespart werden, die bei Bedarf für die Mehraufgaben des Gemeinderats eingesetzt werden können. Im Gegenzug dazu ist für die Erhöhung der Pensen mit Ausgaben von rund 4,76 Millionen Franken zu rechnen.

Mit der vorgesehenen Änderung soll der Gemeinderat künftig das oberste politische Führungsorgan der Schule werden. Ihm soll die strategische und finanzielle Führung der Schule zukommen, wodurch die gesamten Führungsstrukturen der Volksschule schlanker werden. Gewisse Entscheide im schulischen Bereich könnten an die Schulleitung oder einzelne Gemeinden delegiert werden. Wichtige Entscheide, z. B. über Anstellungsverträge, würden hingegen zwingend beim Gemeinderat verbleiben. Zudem wird durch die engere Einbindung der Schule in die Struktur und Organisation der Gemeinde ihre Position gestärkt und das gegenseitige Verständnis gefördert. Da die Schulpflegen in der kantonalen Verfassung erwähnt werden, bedarf es für die vorgesehenen Änderungen nicht nur einer Anpassung des Schulgesetzes, sondern auch der kantonalen Verfassung. Die beiden Vorlagen sind deshalb gemeinsam zu befürworten.

Die Vorlagen verdienen ein JA an der Urne, weil …

  • mit der Abschaffung der Schul- pflege die Instanzenwege verkürzt werden.

  • bei den Gemeinden zusätzlich Geld eingespart wird und die Effizienz steigt.

  • die Anliegen der Schulen stärker in die Gemeindestruktur eingebracht werden.

Quelle: © unsplash.com: Vivint Solar

JA zum Energiegesetz

Mit der im Grossen Rat beschlosse-nen Änderung des kantonalen Energiegesetzes will der Kanton Aargau bekanntlich die Energiestrategie 2050 des Bundes im Gebäudebereich umsetzen (vgl. dazu auch AIHK-Mitteiungen 1/20). Um die nationalen Energieziele zu erreichen, soll die Energieeffizienz verbessert und der CO2-Ausstoss eingedämmt werden. Knapp 50 Prozent des Energieverbrauchs in der Schweiz entfallen auf Gebäude. Diese sollen nun durch diverse Änderungen im Energiegesetz einen wesentlichen Beitrag zu den Energiezielen leisten.

Bereits jetzt ist die Effizienz der Gebäudehüllen von neuen Gebäuden auf einem hohen Niveau. Das derzeit geltende Energiegesetz hat sich diesem Aspekt intensiv gewidmet. Handlungsbedarf besteht hingegen noch bei den bestehenden Gebäuden. Das neue Energiegesetz sieht deshalb diverse Anpassungen in unterschiedlichen Bereichen des Gebäudebaus vor.

Die Änderungen des Gesetzes betreffen unter anderem Neubauten und Erweiterungen ab 100 m2. Bei diesen soll künftig die Verpflichtung bestehen, eine Elektrizitätserzeugungsanlage zu installieren oder aber eine Beteiligung an einer externen Anlage abzuschliessen. Meist wird es sich dabei wohl um eine Solaranlage handeln. Zudem ist die Wärmeerzeugung von den Änderungen betroffen. Namentlich beim Ersatz einer bestehenden Heizung müssen mindestens 10 Prozent des Energiebedarfs mit erneuerbarer Energie gedeckt werden. Bestehende Elektroboiler – die im Kanton Aargau bereits seit 2012 nicht mehr eingebaut werden dürfen – müssen innerhalb von 15 Jahren ersetzt werden. Zudem muss bei Ölheizungen der Eigentümer den Nachweis erbringen, dass keine energieeffizientere Lösung mit tieferem CO2-Ausstoss zur Verfügung steht, die wirtschaftlich tragbar ist. Diese und andere Regelungen sollen dazu führen, dass künftig der Strom möglichst effi-zient eingesetzt, erneuerbare Energien gefördert und der CO2-Ausstoss von Gebäuden reduziert wird.

Die Vorlage verdient ein JA an der Urne, weil …

  • in der Energiepolitik ein Fortschritt erzielt werden muss, um die Ener-giestrategie 2050 des Bundes im Gebäudebereich – insbesondere bei der Erneuerung von bestehenden Gebäuden – umzusetzen.

  • aufgrund der Energiestrategie 2050 eine Änderung des Energiegesetzes unumgänglich ist.

  • die Vorlage nach Anhörung im Kanton und Berücksichtigung der dabei vorgebrachten Argumente der AIHK für Hauseigentümer weniger einschränkend sind als die bis-herigen Mustervorschriften der Kantone.

  • die Vorlage ein machbarer Kompro-miss für alle Interessen und Interes-senvertreter ist.

Fazit

Sowohl die Änderung der Führungsstrukturen in der Volksschule als auch die Änderung des Energiegesetzes haben sich schon länger abgezeichnet. Sie weisen den Weg zu notwendigen Weiterentwicklungen zur Verschlankung des Staates und Steigerung der (Energie-) Effizienz. Die AIHK befürwortet darum alle drei kantonalen Vorlagen.