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Aargauer Komitee bekämpft UVI

Am 29. November 2020 stimmt die Schweizer Bevölkerung über die «Konzernverantwortungsinitiative» ab. Die Initiative vermittelt mit ihrem Namen fälschlicherweise den Eindruck, es ginge nur um Konzerne. Fakt ist: Die Initiative betrifft auch zehntausende Schweizer KMU. Um die Aargauer Unternehmen vor der nicht umsetzbaren Initiative zu schützen, hat sich im Kanton Aargau das breit abgestützte Komitee «NEIN zur Unternehmens-Verantwortungs-Initiative» (UVI) aus Politik und Wirtschaft formiert.

Sowohl Politik als auch Wirtschaft teilen das Grundanliegen der UVI, Menschen- und Umweltrechte im Geschäftsalltag noch stärker zu achten. Die von der UVI vorgesehenen Massnahmen schiessen jedoch weit übers Ziel hinaus – und sind kontraproduktiv: Anstatt die bisherige internationale Zusammenarbeit zu stärken, setzt die UVI auf Konfrontation und Klagen. Sollte die UVI angenommen werden, stehen Schweizer Unternehmen vor unlösbaren Aufgaben. Um die zahleichen Aargauer Unternehmen mit Aus-landtätigkeit vor diesem Schaden zu bewahren, hat sich im Kanton Aargau das breit abgestützte Komitee «NEIN zur Unternehmens-Verantwortungs-Initiative» formiert.
www.aargauerkomitee.ch/uvi-nein

Schweizer Unternehmen vor Schaden bewahren

Die Initiative verlangt von Schweizer Unternehmen eine praktisch grenzenlose Kontroll- und Überwachungspflicht in Bezug auf die Einhaltung von international anerkannten Menschenrechten und Umweltstandards. Diese erstreckt sich dabei über die gesamte weltweite Lieferkette, also sämtliche Zulieferer sowie deren Zulieferer. Der Aufbau eines solchen Kontrollapparates würde kleine, mittlere und grosse Unternehmen in der Schweiz vor kaum realisierbare bürokratische Hürden stellen.

Bei angeblichen Verstössen würden die in der Schweiz ansässigen Unternehmen sogar für das Verhalten von Drittfirmen weltweit haften, wenn die Drittfirmen in irgendeiner Weise von den Schweizer Unternehmen kontrolliert oder wirtschaftlich abhängig sind (z.B. aufgrund eines Darlehens). Dies losgelöst von der Gesetzgebung vor Ort und ohne dass das Schweizer Unternehmen überhaupt ein Verschulden am Handeln der Drittfirma trifft. Zudem würden die Schweizer Unternehmen in der Schweiz eingeklagt werden, auch wenn sich die Vorkommnisse im Ausland ereignet haben. Das heisst, Schweizer Richter müssten über Vorkommnisse in fremden Ländern urteilen. Selbsterklärend dürfte es für die zuständigen Bezirksrichter sehr schwierig – wenn nicht gar unmöglich – sein, die Vorkommnisse im Ausland vollständig zu rekonstruieren. Gelingt die Beweiserhebung im Ausland nicht, so würde dies wiederum zulasten des eingeklagten Unternehmens gehen, was die grenzenlose Haftung noch zusätzlich verschärft.

Politik legt griffigen Gegenvorschlag vor

Entgegen den Behauptungen der Befürworter ist die Politik nicht untätig geblieben, sondern hat einen griffigen Gegenvorschlag zur UVI erarbeitet. Da es sich um einen indirekten Gegenvorschlag handelt, tritt dieser automatisch in Kraft, sollte die UVI am 29. November 2020 vom Volk abgelehnt werden.

Auch der Gegenvorschlag geht sehr weit und würde die Schweizer Unternehmen mit Auslandtätigkeit vor Herausforderungen stellen. Er setzt allerdings auf einen Mix von international erprobten Instrumenten und ist kein Alleingang der Schweiz. Mit der damit verbundenen Einführung einer umfassenden Rechenschafts- sowie spezifischen Überwachungspflichten im Bereich Kinderarbeit und Konfliktmineralien würde die Schweiz international zu den am weitesten regulierten Ländern im Bereich der Unternehmensverantwortung gehören. Der Gegenvorschlag schafft Verbindlichkeit für die Unternehmen, ohne sie missbräuchlichen Klagen auszuliefern. Zudem würden Unternehmen – wie bereits heute – für ihr eigenes Verhalten haften.