AIHK Mitteilungen

Augenmass bewahren

1 000 000 000 Schweizer Franken – eine Milliarde Franken für Härtefälle, also viel Geld, das nun zu zwei Dritteln durch den Bund und einem Drittel durch die Kantone finanziert werden soll. Die Kantone bestimmen, wie dieses Geld – also mehrheitlich Bundesgelder – verteilt wird.

Die AIHK hat in Gesprächen mit dem Regierungsrat darauf hingewiesen, dass die Unterstützung von Härtefällen im Grundsatz notwendig ist. Wichtig sind aber klar definierte Kriterien (u.a. Bezügerkreis, Voraussetzungen und Umfang) sowie eine verbindliche Plafonierung durch das Parlament. Der Fokus soll auf rückzahlbaren Darlehen, Bürgschaften und Garantien liegen – mit à-fonds-perdu-Beiträgen muss zurückhaltend umgegangen werden. Zudem sind die Gelder nicht zwingend aufzubrauchen. Die Unterstützung soll primär an finanziell gesunde Unternehmen fliessen und jene stützen,
die langfristig überlebensfähig sind. Letzteres hat kürzlich Finanzminister Ueli Maurer ausdrücklich festgehalten.

Inzwischen haben sich einzelne Branchenvertreter – auch im Kanton Aargau – lautstark und damit medienwirksam in Position gebracht. Wir laufen Gefahr, dass jene, die am lautesten aufbegehren, das meiste Geld – à-fonds-perdu natürlich – erhalten. Das wäre falsch, denn längerfristig überlebensfähige Unternehmen brauchen kein Gratisgeld, ihnen ist mit rückzahlbaren Beiträgen auch geholfen. Alles andere ist strukturerhaltend, da ein Konkurs nur hinausgeschoben wird. Gerade in der aktuellen Krise mit ihren wirtschaftlichen Folgen gilt es bei der Verwendung unserer Steuergelder Augenmass zu bewahren.