AIHK Mitteilungen

Jetzt Unternehmen steuerlich entlasten

Im Rahmen der Änderung des Steuergesetzes hatte der Regierungsrat im Frühling 2020 lediglich die Erhöhung des Pauschalabzuges für Versicherungsprämien und Sparkapitalzinsen vorgesehen. Für die Senkung der Gewinnsteuersätze stellte er eine separate Revision für 2023 in Aussicht. In der Anhörung hatte deshalb die AIHK zusammen mit dem AGV und den bürgerlichen Parteien gefordert, dass die Senkung des Gewinnsteuertarifs für Unternehmen ebenfalls in die aktuelle Änderung integriert und per 1. Januar 2022 umgesetzt wird.

Anfang Jahr ist das Bundesgesetz über die Steuerreform und AHV-Finanzierung («STAF») in Kraft getreten. Im Zuge dieser Umsetzung haben viele Kantone spürbare Steuersenkungen realisiert, um die steuerliche Standortattraktivität für juristische Personen zu erhalten und Abwanderungen zu verhindern. Nicht so der Aargau, der aus Rücksicht auf die damaligen Kantons- und Gemeindefinanzen darauf verzichtet hatte, den Gewinnsteuersatz für Unternehmen zu senken und stattdessen im Rahmen der Reform andere Entlastungsmassnahmen umsetzte.

Nach STAF-Umsetzung: Aargau neu ein Hochsteuerkanton

Im interkantonalen Vergleich gehört der Kanton Aargau nun bei der Besteuerung der ertragsstarken Unternehmen nach Zürich und Bern zu den Kantonen mit den höchsten Unternehmenssteuern. Der Gewinnsteuersatz für juristische Personen ist im Kanton Aargau mit 18,6 Prozent massiv über dem schweizweiten Durchschnitt, der heute bei 17,8 Prozent liegt (siehe Grafik). Nach Umsetzung der im Rahmen der STAF beschlossenen Steuersenkungen in verschiedenen Kantonen wird dieser Durchschnitt auf 14,4 Prozent sinken. Das Ziel für den Standort Aargau muss sein, sich im interkantonalen Steuerwettbewerb im vorderen Mittelfeld vergleichbarer Kantone zu positionieren.

Gleiche Steuern für alle

Der Regierungsrat hat nun zur Reduktion des Gewinnsteuertarifs einen konkreten Vorschlag präsentiert und eine Zusatz-Anhörung eröffnet, die bis zum 8. Januar 2021 dauert. Konkret sieht er darin eine Senkung der oberen Tarifstufe für Gewinne über CHF 250 000 und damit eine Gesamtsteuerbelastung für juristische Personen von heute 18,6 Prozent auf neu 15,1 Prozent vor. Die Senkung des Tarifs soll ab 1. Januar 2022 in Kraft treten und zeitlich gestaffelt in drei Schritten bis 2024 erfolgen. Per 1. Januar 2024 beträgt die Gesamtsteuerbelastung dann 15,1 Prozent, womit der bisherige Zweistufentarif abgeschafft und ein Proportionaltarif realisiert werden soll. Auch mit einem Gewinnsteuersatz von 15,1 Prozent gehört der Aargau im Vergleich zum neuen schweizweiten Durschschnitt von 14,4 Prozent weiterhin zu den teuren Standortkantonen.

Wirtschaftsstandort Aargau wieder stärken

Aufgrund der Corona-bedingten schwierigen wirtschaftlichen Entwicklung und des damit verbundenen erhöhten Handlungsdrucks im internationalen Wettbewerb müssen für Unternehmen schnell spürbare Entlastungen realisiert werden. Gerade in schwierigen Zeiten ist die Gewinnsteuersituation in Bezug auf die Standortwahl oder für geplante Investitionen von zentraler Bedeutung. Es ist zu vermeiden, dass steuerkräftige Unternehmen in steuergünstigere Kantone abwandern und so wertvolles Steuersubstrat verloren geht. Da sich nach Umsetzung der STAF bis 2025 der Steuerwettbewerb unter den Kantonen weiter verschärfen wird, steht der Aargau unter Druck, die Standortattraktivität zu erhalten. Die Senkung der Unternehmenssteuern ist dabei ein zentrales fiskalisches Element, um die Attraktivität eines Standortes zu erhöhen. Das schafft wiederum Anreize für Investitionen sowie Neuansiedlungen und begünstigt damit die Schaffung neuer Arbeitsplätze.