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Härtefallhilfe für Unternehmen, 1. Quartal 2022; Unterlagen und Start Gesuchseinreichung

Ab dem 20. April 2022 können Unternehmen Anträge für Härtefallhilfen stellen, sofern im 1. Quartal 2022 ungedeckte Kosten vorliegen und sie von den Folgen der Covid-19-Epidemie besonders betroffen sind. Die Gesuche sind über www.ag.ch/wirtschaftsmassnahmen einzureichen.

 

Unternehmen können dann Gesuche einreichen, wenn sie

- aufgrund der Covid-19-Epidemie ungedeckte Kosten für das gesamte 1. Quartal 2022 (1. Januar 2022 bis 31. März 2022) haben und

- einen Umsatzrückgang von mindestens 40 Prozent während 12 Monaten bis zum 30. Juni 2021 gegenüber dem durchschnittlichen Jahresumsatz vor der Epidemie aufweisen oder zwischen 1. November 2020 und 30. Juni 2021 während mindestens 40 Tagen den gesamten Betrieb oder einen wesentlichen Betriebsteil behördlich schliessen mussten und

- von den Folgen der Covid-19-Epidemie besonders betroffen sind und

- die übrigen Anspruchsvoraussetzungen gemäss den Anforderungen des Bundes erfüllen.

 

Der Kanton Aargau hat ein Merkblatt, zahlreiche Antworten auf FAQ und einen Flyer zu jeder Härtefallhilfe erarbeitet. Alle Dokumente können unter www.ag.ch/wirtschaftsmassnahmen eingesehen werden.

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