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Verlängerung der Härtefallmassnahmen für Unternehmen im Zusammenhang mit der Covid- 19-Pandemie

Der Regierungsrat hat an seiner Sitzung vom 15. Dezember 2021 beschlossen, dass Aargauer Unternehmen auch für Umsatzrückgänge, die sie aufgrund der Covid-19-Pandemie und der entsprechenden Schutzmassnahmen in den Monaten Juli 2021 bis Dezember 2021 erlitten haben, entschädigt werden. In den von der Covid-19-Pandemie betroffenen Branchen haben sich die Umsätze noch nicht erholt oder sind bereits wieder stark rückläufig. Dies betrifft besonders die Gastronomie und die Hotellerie, den Eventbereich, Fitnesscenter und die Reisebranche. Deshalb ist diese Verlängerung der Härtefallhilfe angezeigt.

 

Merkblatt Abfederung zweites Halbjahr 2021

Schreiben des DVI an die Verbände

Sonderverordnung 2 zur Abfederung der wirtschaftlichen Auswirkungen der COVID-19-Pandemie

Erläuterungen zur Sonderverordnung 2

Flyer «Verlängerung Härtefallhilfe: Fixkostenbeitrag für Unternehmen mit Umsatzrückgang im 2. Halbjahr 2021»

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